Abklärung und Beratung

Psychiatrische Pflegeleistungen
(individuelle Hilfe zur Selbsthilfe)
- Nachbetreuung im Anschluss einer klinischem Behandlung
- Aufbau einer tragfähigen Tagesstruktur

- Beziehungsgestaltung und Kontaktaufnahme mit der Umwelt
- Einbezug von Angehörigen und Bezugspersonen

- Gestaltung einer angemessenen Wohnatmosphäre
- Unterstützung und Begleitung bei administrativen Angelegenheiten
- Anleitung zur Organisation der Essenszubereitung und zum Essen
- Wiedererlangen und/oder Beibehalten eines erholsamen Tag-Nachtrhythmus
- Entwicklung beruflicher Perspektiven
- Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
- Erkennen von Krisensituationen, daher frühzeitige Krisenintervention
- Standort- und Einzelgespräche
- Unterstützung, zum Beispiel bei der Medikamenteneinnahme
- Vermittlung und Koordination andere Stellen
 
Diese Massnahmen verfolgen alle den Zweck, eine Krise möglichst schnell zu erkennen, zu überwinden um einen allfälligen Klinikaufenthalt hinauszuzögern oder ganz zu vermeiden.
Mit einer Pflegevereinbarung regeln wir unsere Zusammenarbeit.

Ziele
- Vermeidung oder Verkürzung eines Klinikaufenthaltes
- Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit
- Austausch mit Ärzten, Therapeuten, Kliniken und Ämtern
- Bewahrung der Autonomie
- Soziale Integration
- Unterstützung und Begleitung bei der Hilfe zur Selbsthilfe
 
Schweigepflicht
Ich unterstehe zeitlebens der beruflichen Schweigepflicht und beachte die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes nach StGB Art. 3.21
 
Kosten
Wenn Ihr Arzt/Ihre Ärztin Ihnen eine ärztliche Verordnung ausstellt, können die Leistungen über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
 
Die ärztlich verordneten Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen (KLV 7 Abs. 2) und von den Wohngemeinden restfinanziert.
Der Anteil der Kunden und Kundinnen beträgt (entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsdirektionen) pro Tag:
  • 8.00 Franken im Kanton Zürich
  • 15.95 Franken im Kanton Schaffhausen